ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen


1. Vertragsgegenstand
Die auf Grundlage der hier vorliegenden AGBs abgeschlossenen Verträge betreffen die Anbringung von Spezialfolien an Fahrzeugen der Kunden. Nach Absprache können die Folien auch auf anderen Flächen/Gegenständen angebracht werden. Die AGBs finden dann ebenfalls, soweit zutreffend, Anwendung.
2. Angebote
Von uns erteilte Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als bindend bezeichnet.
3. Preise
Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise. Verbringungskosten für das Fahrzeug an einen anderen Ort sind in den Endpreisen nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls ist das Fahrzeug nach Fertigstellung in unserem Betrieb abzuholen.
4. Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht
Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so hat er die für den Foliendruck erforderlichen Angaben und Vorlagen unmittelbar nach Vertragsschluss an uns zu übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt uns ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch uns. Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer Webseite. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei uns und dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch veröffentlicht werden.
5. Zeitlicher Rahmen der Folierung
Der zeitliche Rahmen der Folierung ist mit uns im Einzelfall abzuklären. Je nach Beschaffenheit und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug dauern die Arbeiten bei uns in etwa zwischen 3 und 5 Tagen. Andere Absprachen sind möglich und werden schriftlich festgehalten.
6. Ort der Leistung
Der Kunde hat das Fahrzeug gewaschen zum vereinbarten Zeitpunkt in unserer Werkshalle abzugeben. Nach Beendigung der Arbeiten ist das Fahrzeug vom Kunden dort wieder abzuholen. Eine Abholung oder Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Hierfür wird im Einzelfall ein gesondertes Entgelt mit dem Kunden ausgehandelt.
7. Vorbereitung der Flächen durch den Kunden
Basis einer Fahrzeugvoll-/Teilverklebung ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeugs. In Waschstraßen ist die einfachste Wäsche durchzuführen (keine Polituren/Wachse). Auf das Aufbringen von Polituren oder Wachsen auf dem Lack muss vor der Verklebung verzichtet werden. Der Lack muss vollständig von Wachsen befreit sein. Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände, Klebereste (insbesondere bei Verlegung von Sonnenschutzfolien / Rückstände alter Folien etc.) sind vom Kunden zu entfernen. Führen wir diese Zusatzarbeiten durch, berechnen wir hierfür einen Pauschalbetrag von 70 € zzgl. MwSt.
8. Haltbarkeit der Folierung / Untergründe
Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes. Auf sauberen, wachs- und politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 5 und 10 Jahren. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des Kunden abhängt. Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei beschichteten Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht verklebt werden. Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen zeichnen sich durch die Folie ab. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt. Wir beschichten ausschließlich glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.
9. Schäden durch die Folierung
Bei einer Folierung ist es nicht immer vermeidbar, dass die Folie nach der Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Dadurch können leichte Kratzer im Lack entstehen. Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (z. B. Abziehen von Lacksplittern). Dies ist meist auf vorhandene Lackfehler zurückzuführen. Bei Scheibenfolierungen kann es vorkommen, dass beim Entfernen der Folie einzelne Drähte der Scheibenheizung abgelöst werden, vorhandene, unsichtbare Kratzer, Schnitte oder Beschädigungen im Glas können nach der Folierung stärker sichtbar werden. Bereits vorhandene Schäden am Glas können sich während der Montage vergrößern. Eine Haftung für diese Schäden wird nicht übernommen. Keine Garantie auf lackierte Plastikteile. Bei werkseitig lackierten Kunststoffteilen kann beim Entfernen der Folie der Lack mit abgezogen werden.
10. Folien mit Struktur
Folien mit Struktur (z. B. Carbonoptik) können optische Unterschiede aufweisen, besonders bei großflächigen Verklebungen. Diese Unterschiede sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar.
11. Schäden an Kunststoffteilen / Typenbezeichnungen
Die Entfernung verschiedener Teile kann Zusatzkosten verursachen. Zier- und Gummileisten sowie Teile mit Kunststoffclips können abbrechen oder sich verformen und müssen ggf. ersetzt werden. Die Kosten trägt der Auftraggeber.
12. Falten und Überlappungen bei der Folierung
Folierungen können optisch einer Lackierung ähneln, sind jedoch technisch nicht gleichwertig. Bei extremen Rundungen können Falten entstehen, die meist unvermeidbar sind und keinen Mangel darstellen. Bei sehr großen Flächen kann eine Überlappung notwendig sein.
13. Staub / Luftbläschen
Es ist unvermeidlich, dass sich kleine Staubpartikel zwischen Folie und Lack befinden können. Diese verschwinden meist innerhalb von zwei Wochen. Luftblasen oder Wasserblasen ziehen sich in der Regel innerhalb einiger Wochen zurück. Scheibentönungen sind nicht vollständig staubfrei realisierbar. Auch Staubeinschlüsse bei Fahrzeugbeklebungen stellen keinen Reklamationsgrund dar.
14. Problematische Stellen / Zusatzkosten durch Demontage
Demontagearbeiten an sicherheitsrelevanten Bauteilen (z. B. Airbags, elektronische Komponenten) können zusätzliche Facharbeiten erfordern.
Sollten diese Arbeiten vom Kunden nicht gewünscht werden, sind Einschränkungen im Ergebnis zu akzeptieren.
15. Nachbesserungen / Gewährleistung
Im Gewährleistungsfall ist ein Begutachtungstermin zu vereinbaren. Kleinere Mängel werden nach Absprache behoben.
Der Kunde hat das Fahrzeug bei Abholung zu prüfen und Mängel sofort anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert.
Bei berechtigten Reklamationen erfolgt Nachbesserung oder Neuanfertigung nach unserer Wahl.
16. Garantien
Auf unsere Arbeit gewähren wir 1 Jahr Gewährleistung. Auf Folien 2–3 Jahre je nach Hersteller, unter Beachtung der Herstellervorgaben.
17. Leistungshindernisse
Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung.
Besteht der Auftraggeber dennoch auf Durchführung, übernimmt TMT Folierung keine Gewähr für Verarbeitung und Material.
Bei Rücktritt ohne schriftliche Absage können bis zu 30 % der Auftragssumme als Entschädigung berechnet werden.
18. Datenschutz
Die vom Kunden bereitgestellten Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet und nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben. Fotos unserer Arbeiten dürfen zu Werbezwecken verwendet werden, Kennzeichen werden unkenntlich gemacht.
19. Rechnungsstellung / Zahlung / Verzug
Die Rechnung wird nach Auslieferung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Die Zahlung erfolgt bar vor Ort oder per Überweisung (maßgeblich ist der Tag des Geldeingangs auf unserem Konto). Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen berechnet werden.
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
21. Haftung
TMT Folierung haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Verschleiß oder mittelbare Schäden wird keine Haftung übernommen.
22. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von TMT Folierung.
23. Sonstige Bestimmungen
Alle Verträge unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Mit der Anforderung der Rechnung per E-Mail gelten unsere AGB auch ohne Unterschrift als automatisch akzeptiert.